top of page

Unsere Immobilien-Gutachten im Überblick

Ihr Immobilien-Gutachten.
Zur Vorlage bei Ämtern, Behörden und Gerichten.

Unsere Gutachten werden durch einen nach DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt.

Die Anerkennung und Akzeptanz der für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten ist somit gesetzlich gewährleistet.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

Festpreisgarantie

Angebot mit Festpreis oder

nach b.v.s. Honorartabelle

Effizienz die Überzeugt

Ihr Gutachten Innerhalb von 14 Tagen

(Express-Service 48h nach Ortstermin)

Schnell & Flexibel

kurzfristig Vor-Ort Termine

In Ihrer Region

Rhein-Main | Mittelrhein | Köln-Bonn

Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung:

Büro Frankfurt: 069-870 006 040 | Büro Köln: 0221-292 114 20

Gutachten_bild.png

Unsere Leistungen und Preise

1

Steuer-Quick-Check

Im Steuer-Quick-Check wird der Steuerbescheid geprüft, das Finanzamt legt den Grundbesitz- oder Grundsteuerwert (gemeiner Wert) fest, dieser wird dem in einer Kurzbewertung ermittelten niedrigeren gemeinen Wertes gegenübergestellt und das mögliche Steuersparpotential ausgewiesen. Dies dient als Entscheidungs-

grundlage für weiteres Vorgehen.

69 EUR

Geeignet für

Erbschaftssteuer 

Schenkungssteuer

Grundsteuer

Umfang des Steuer-Quick-Checks

Schriftliche Gegenüberstellung Steuerbescheid / niedrigeren

gemeinen Wert auf ca. 1 Seite

2

Steuer-Gutachten

Das sogenannte Gutachten über den Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes dient zur Vorlage beim Finanzamt, stellt sich im Steuer-Quick-Check heraus, dass ein Einspruch des Steuerbescheides sinnvoll ist, wird ein Gutachten beauftragt und erstellt, hier wird

der niedrigere gemeinen Wert nachvollziehbar nachgewiesen der wiederum die Steuerlast senkt.

Preise nach b.v.s Honorartabelle

ab 2.142 EUR

Geeignet für

Erbschaftssteuer 

Schenkungssteuer

Grundsteuer

Umfang des Steuer-Gutachtens

Schriftliches Wertgutachten erstellt durch einen zertifizierten Sach- verständigen auf ca. 50–80 Seiten

3

Restnutzungsdauer-
gutachten

Ein Restnutzungsdauergutachten bestimmt, die tatsächliche und nicht pauschale Nutzungsdauer  einer Immobilie.

Durch Vorlage des Gutachtens beim Finanzamt kann eine  kürzere Restnutzungsdauer begründet werden um eine höhere Abschreibungen (AfA)

zu begründen und dadurch Steuervorteile zu nutzen.

 

Angebot mit Festpreis

ab 795 EUR

Geeignet für

Kapitalanlagen

Renditeimmobilien

Investmentimmobilien

Zinshäuser

Umfang des Gutachtens

Schriftliches Gutachten erstellt

durch einen zertifizierten Sach- verständigen auf ca. 10 Seiten

4

Kurzgutachten

Das Wertgutachten ist eine Wertermittlung einer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen lt. BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch aufgrund seines Umfangs nicht die Anforderungen, die in der Regel von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden.

Geeignet für Kauf/Verkauf und

Berechnung des Zugewinns.

 

Angebot mit Festpreis

ab 595 EUR

Geeignet für

Ein- und Zweifamilienhäuser

Eigentumswohnungen

Grundstücke

Mehrfamilienhäuser

Umfang des Kurzgutachtens

Schriftliches Wertgutachen 

auf ca. 15–20 Seiten

5

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert einer Immobilie.

Dieses Gutachten wird nach strengen gesetzlichen Vorgaben und Bewertungsrichtlinien erstellt. Dadurch sind die Gutachten gerichtsfest und werden von Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt,

nach DIN EN ISO / IEC 17024.

Preise nach b.v.s Honorartabelle

ab 2.142 EUR

Geeignet für

Ein- und Zweifamilienhäuser

Eigentumswohnungen

Mehrfamilienhäuser

Gewerbeimmobilien

Umfang des Wertgutachtens

Schriftliches Wertgutachten erstellt durch einen zertifizierten Sach- verständigen auf ca. 50–80 Seiten

In 4 Schritten 

Zu Ihrem Wertgutachten

website_piktos_01_tele.png

Telefonische Erstberatung

website_piktos_quick_check11.png

Steuer-Quick-Check

(Falls erforderlich)

website_piktos_02_talk.png

Objektaufnahme Vorort

website_piktos_03_gutachten.png

Gutachten erhalten

Leistungsprofil
und Honorartabelle

Häufig gestellte Fragen

rund um die Immobilienbewertung

  • Werden Schäden an einer Immobilie begutachtet?
    Mängel und Schäden werden bei der Besichtigung vor Ort sorgfältig dokumentiert und bei der Wertermittlung berücksichtigt. Wir erstellen jedoch keine umfassenden Schadensgutachten, die detaillierte Informationen über Schadensursachen, mögliche Verursacher und konkrete Schritte zur Behebung oder Beseitigung des Mangels enthalten.
  • Welche Immobilien können bewertet werden?
    Wir bieten Ihnen die Erstellung eines Wertgutachtens für Wohn-und Gewerbeimmobilien allerart an, auch besondere Fälle wie Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht und Erbpacht werden von uns berücksichtigt.
  • Was ist ein Immo-Quick-Check?
    Nutzen Sie unseren Immo-Quick-Check, wir überprüfe für Sie den Grundbesitzwert des Finanzamts und ermitteln ob ein Vollgutachten sinnvoll ist, damit keine unnötigen Gutachterkosten entstehen.
  • Was ist eine DIN EN ISO / IEC 17024 Zertifizierung?
    Unser Sachverständiger ist nach national und international anerkannten Standards zertifiziert: DIN EN ISO / IEC 17024: Diese internationale Personenzertifizierung ist rechtlich der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, wie sie zum Beispiel durch die Industrie- und Handelskammern erfolgt, gleichgestellt. Diese Zertifizierung garantiert die gesetzliche Anerkennung und Akzeptanz der von unseren Sachverständigen erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten. Diese Zertifizierung ermächtigt ihn, Gutachten nach §198 (2) BewG als anerkannte Gutachten zu erstellen.
  • Kann eine Immobilie rückwirkend bewertet werden?
    Der Zeitpunkt der Bewertung ist entscheidend für die Ermittlung des Immobilienwerts, da sich der Bodenrichtwert – also der Preis pro Quadratmeter Ihres Grundstücks – im Laufe der Zeit verändern kann. Normalerweise wird als Wertermittlungsdatum der Tag der Besichtigung durch den Sachverständigen verwendet, sofern nichts anderes angegeben ist. In Fällen wie Erbschaften oder Scheidungen wird jedoch häufig ein früherer Zeitpunkt, der sogenannte Stichtag, für die Wertermittlung herangezogen. Demnach können unsere Sachverständigen auch rückwirkend Wertgutachten zum Stichtag erstellen.
  • Welche Informationen werden für ein Gutachten benötigt?
    Unsere Experten prüfen zunächst, welche Unterlagen zur Bewertung Ihrer Immobilie tatsächlich erforderlich sind. Gerne führen wir ein kostenloses und unverbindliches Telefonat mit Ihnen, um die individuell benötigten Unterlagen für die Bewertung Ihrer Immobilie zu besprechen. Falls Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung. Unterschiedliche Anforderungen erfordern unterschiedliche Bewertungsarten Zum Beispiel: allgemeine Verkehrswertermittlung erfolgt nach §194 BauGB erbschaftssteuerliche Wertermittlung erfolgt nach §9 BewG Zur Bewertung Ihrer Immobilie benötigen wir zudem einige Informationen, darunter: Zweck des Gutachtens: Vermögensregelung, Ermittlung des niedrigen gemeinen Wertes Baujahr der Immobilie: Wann wurde die Immobilie errichtet? Durchgeführte Erweiterungen und Umbauten: Wann wurden diese Arbeiten durchgeführt? Modernisierungen und Sanierungen: Wann und welche Modernisierungen oder Sanierungen wurden vorgenommen? Bekannte Schäden oder Mängel: Sind Ihnen Schäden oder Mängel an der Immobilie bekannt?
  • Welche Faktoren werden im Verkehrswert einer Immobilie berücksichtigt?
    Bei der Wertermittlung einer Immobilie werden nachstehende Aspekte berücksichtigt: Lage und Umfeld: Die Region, die Stadt und der Stadtteil sowie die unmittelbare Umgebung der Immobilie (Mikrolage und Makrolage). Aktuelle Marktlage: Die gegenwärtige Marktsituation und ihre Auswirkungen auf den Immobilienwert. Größe und Zuschnitt der Immobilie: Die Größe der Wohn- und Nutzfläche sowie der allgemeine Schnitt der Immobilie. Alter und Zustand der Immobilie: Das Baujahr sowie der Zustand der Bausubstanz und die energetische Effizienz. Ausstattung der Immobilie: Qualität und Zustand von Fenstern, Bodenbelägen, Heizungen und anderen Ausstattungsmerkmalen. Altlasten auf dem Grundstück: Mögliche Bodenverunreinigungen oder andere Belastungen. Raumaufteilung: Die Anzahl und Anordnung der Räume im Hinblick auf heutige Wohnstandards. Rechtliche Aspekte: Berücksichtigung von Denkmalschutz, Erbbaurecht, Wohnrecht und ähnlichen rechtlichen Bedingungen.
  • Welches Gutachten wird von Gerichten, Behörden und Ämtern anerkannt?
    Das Verkehrswertgutachten bietet Ihnen höchste Akzeptanz. Es wird von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt, was einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung entspricht. Dadurch ist die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern, einschließlich dem Finanzamt, gesichert. Ein Verkehrswertgutachten ist besonders nützlich in Situationen wie Scheidungen oder Erbschaften mit rechtlichen Streitigkeiten, steuerlicher Prüfung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer für das Finanzamt oder bei Gerichtsverfahren, zum Beispiel in Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.
  • Was kostet die Wertermittlung einer Immobilie?
    Die Honorarabrechnung erfolgt nach vorherigem Festpreisangebotes oder nach der b.v.s Honorartabelle, dabei wird individuell nach der Höhe des Immobilienwertes im Wertgutachten abgerechnet. Die Honorartabelle lässt sich transparent auf unserer Internetseite einsehen.
  • Was ist bei einer Erbschaft/Schenkung zu beachten?
    Bei einer Erbschaft oder Schenkung sollten Sie die steuerlichen Freibeträge beachten, die bei der Übertragung Ihrer Immobilie gelten. Oberhalb dieser Freibeträge wird Erbschaftsteuer fällig. Es empfiehlt sich, in steuerlichen Fragen die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Für die Übernahme der Immobilie und zur Bewertung durch uns ist es wichtig, den Erbschein so bald wie möglich zu beantragen. Mit dem Erbschein können Sie dann die Umschreibung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch beantragen. Wenn Sie noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, ist ein Erbschein notwendig, damit die Behörden Sie als Erbe oder neuen Eigentümer der Immobilie anerkennen. Nur mit diesem Nachweis erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen für die Erstellung eines Gutachtens.
  • Wie lange dauert es, ein Gutachten erstellen zu lassen?
    In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen vor Ort Termin von einem unserer Sachverständigen. Das fertige Gutachten wird Ihnen innerhalb von maximal 14 Werktagen zugesendet. Unsere Geschwindigkeit hängt dabei davon ab, wie viele Unterlagen wir selbst beschaffen müssen. In diesem Fall sind wir häufig auf die Geschwindigkeit der örtlichen Behörden und Ämter angewiesen.
  • In 4 Schritten zum Wertgutachten
    1. Kostenloses telefonisches Erstgespräch zur Vereinbarung einer persönlichen Objektaufnahme Vorort 2. Optional Immo-Quick-Check zur Prüfung eines Steuerbescheids z.B. bei Erbschaft 3. Durchführung der Objektaufnahme und Zusammenstellung aller benötigten Dokumente 4. Sie erhalten ein gebundenes Gutachten das von allen Gerichten und Behörden anerkannt wird
bottom of page